Quis custodit custodes?

Selten war eine Schiedsrichterentscheidung so faszinierend wie die am Sonntag bei der Partie zwischen Ingolstadt und Hamburg. Deswegen habe ich mich näher mit dem Thema beschäftigt und versucht, mich ein wenig ins Sportrecht zu vertiefen. Im Mittelpunkt stand dabei das Thema „Tatsachenentscheidung“.

Gar nicht so einfach, in dieser Hinsicht etwas zu Eishockey zu finden. Die meisten, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen, beziehen sich in der Regel auf Fußball. Aber das hießt ja nicht, dass man deswegen nicht etwas daraus für Eishockey herüberziehen könnte.

Bei wikipedia wird die Tatsachenentscheidung folgendermaßen definiert: „Bei der Tatsachenentscheidung handelt es sich um einen Regelbestandteil vieler Sportarten. Um das Regelwerk von Sportarten praktisch anwenden zu können, ist es notwendig, dass Entscheidungen von Schiedsrichtern sofort wirksam werden, ohne dass ein Wettkampfteilnehmer dagegen Einspruch erheben kann oder eine Entscheidung nachträglich in irgendeiner Form widerrufen wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Schiedsrichter das Regelwerk korrekt angewendet hat. Der Begriff deutet damit nicht auf eine von niemandem bestrittene, unumstößliche Tatsache, sondern darauf, dass ein dazu Berechtigter etwas als eine Tatsache ansieht, die aber nicht unbedingt so geschehen sein muss.“

Soweit scheint das wenig Spielraum zu lassen, um überhaupt irgendwelche Entscheidungen, die auf dem Eis getroffen werden, rückgängig zu machen. Jedoch SO eindeutig ist der Begriff „Tatsachenentscheidung“ denn doch nicht definiert. Gibt es doch zum Beispiel die Unterscheidung zwischen „Tatsachenentscheidungen und Regelverstößen des Schiedsrichters„.

In dieser oben zitierten Arbeit von Jörg Förtsch werden zwei für uns relevante weitere Definitionen von Tatsachenentscheidungen angeboten:

„Tatsachenentscheidungen mit Wirkung auf das Spiel und das Spielergebnis sind all diejenigen Entscheidungen eines Schiedsrichters, die sich ausschließlich auf den tatsächlichen Verlauf des Spiels und dessen Ergebnis auswirken.“

Und: „Unter einer Tatsachenentscheidung im eigentlichen Sinne versteht man ein einmaliges, im Nachhinein nicht wiederholbares Ereignis im Wettkampf. Sie stellt eine endgültige Entscheidung durch den Schiedsrichter aufgrund der von ihm selbst getroffenen Tatsachenfeststellung dar.“ Weiter heißt es da: „Ein Einspruch direkt beim Schiedsrichter kann nicht erhoben werden, es sei denn, es liegt eine willkürliche, grob fehlerhafte, offenkundig unrichtige Schiedsrichterentscheidung bzw. eine zielgerichtete, bewusste Manipulation seitens des Schiedsrichters vor.“

Jetzt kommen wir aber zum entscheidenden Punkt, da wird es nämlich langsam sprachlich interessant. Tatsächlich glaube ich, das es genau der Punkt ist, an dem zur Zeit viele Diskussionen aneinander vorbeigehen. Es wird nämlich unterschieden zwischen einer fehlerhaften Tatsachenunterscheidung und einem Regelverstoß des Schiedsrichters. Wie schön das es Juristen gibt, auf diese Unterscheidung muss man erst einmal kommen, mein erster Gedanke war, what does is matter, wenn unter dem Strich einfach der Fehler des Schiedsrichters übrigbleibt. Aber es spielt halt tatsächlich eine Rolle.

Bei einer fehlerhaften Tatsachenentscheidung wendet der Schiedsrichter eine Regel richtig an, aber hat die Umstände falsch beobachtet.  Beispiel: Spieler A hakt Spieler B, der fällt hin und reißt Spieler A durch den Sturz mit um, Spieler B wird vom Eis gestellt. Das gibt es praktisch in jeder Partie.

Ein Regelverstoß ist eine andere Sache. Als Rick Looker 2009 bei einem Spiel zwischen Mannheim und Straubing die falsche Strafe verhing, statt einen Penalty zu geben, entschied er nach dem Torverschieben durch Lukas Lang auf eine Strafe wegen Spielverzögerung – Looker wurde für drei Wochen gesperrt.

Nach allem, was ich bisher dazu gelesen habe, ist ein Regelverstoß des Schiedsrichters also keine Tatsachenentscheidung im eigentlichen Sinne.

Zwei Zitate dazu noch aus der Arbeit von Förtsch:

„Eine weitere Ausnahme des Grundprinzips der Unanfechtbarkeit von Tatsachenentscheidungen besteht darüber hinaus auch in Fällen, in denen eine willentlich herbeigeführte Fehlentscheidung zum Zwecke einer Spielmanipulation seitens des Unparteiischen vorliegt.“

Daran, und das muss ich ganz klar sagen, glaube ich in diesem Falle nicht. Ich denke nicht, dass eine Spielmanipulation im Vorhinein geplant war, ich halte den Gedanken sogar für absurd.

Anders sieht es aber an folgendem Punkt aus: „Anders als Tatsachenentscheidungen können Regelverstöße hingegen unter der Voraussetzung, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit „spielentscheidende“ Bedeutung haben, angefochten und nachträglich überprüft werden.“

Für mich heißt das, die Freezers haben mit ihrem Einspruch gegen die Spielwertung völlig korrekt gehandelt, alles andere wäre fahrlässig gewesen.

Fehlerhafte Tatsachenentscheidungen sind nicht unanfechtbar. In der DEL haben wir oft genug erlebt, dass Spieler nach einer Spieldauerstrafe anschließend freigesprochen wurden, weil sich im Nachhinein herausstellte, dass sie gar nicht „Straftäter“ waren. Aber beim Umgang mit einem Regelverstoß eines Schiedsrichters, und ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass ein solcher hier vorliegt, betritt man bei der DEL eigentlich Neuland. Gut, es gab bereits den geschilderten Vorfall mit Rick Looker, aber dennoch.

Bisher war ich der festen Überzeugung, dass der Vorfall nur Folgen für Hunnius haben würde, aber tatsächlich bin ich inzwischen nicht mehr ganz so sicher. Ein Wiederholungsspiel halte ich nicht für völlig ausgeschlossen. Mit dem ganzen Rattenschwanz, den das hinter sich herziehen würde, könnte ich mir aber vorstellen, dass unter anderem wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle spielen könnten. Z.B. würden die Tickets aus dem ersten Spiel zum Besuch der Begegnung berechtigen? Wer bezahlt den Hamburgern die Busfahrt? Sirko Hunnius? Das mag sich albern anhören, aber für irrelevant halte ich solche Überlegungen nicht. Kurzum, ich bin verdammt gespannt, wie die Entscheidung ausfällt.

Okay, das mit der „Gespanntheit“ hat sich inzwischen. Die Nachtricht über die Abweisung des Protests kam in dem Augenblick als ich hier auf „publizieren“ geklickt habe. Begründung: „In der Spielordnung der DEL ist ein solcher Fall nicht geregelt und es besteht somit auch keine Rechtsgrundlage für  das Stattgeben des Protests.“ Weiter heißt es: „Regelverstöße von Schiedsrichtern werden in der Spielordnung der DEL bewusst als Protestgrund nicht zugelassen“, das heißt nichts anderes, als dass es keine Regelverstöße gibt. Finde ich persönlich etwas dünn. Werden damit Regelverstöße von Schiedsrichtern legalisiert? Dann kann ich auch gleich jedes Spiel heinern. Naja, immerhin habe ich was Nutzloses gelernt. Sollte ihr auch: Wusstet Ihr, dass Jesus-Christus-Echsen über Wasser laufen können? Wie kommen die nur auf diese Namen.

Und um auf die Anfangsfrage zurückzukommen: NIEMAND.

4 Kommentare zu „Quis custodit custodes?

  1. „…Fehlerhafte Tatsachenentscheidungen sind nicht unanfechtbar. In der DEL haben wir oft genug erlebt, dass Spieler nach einer Spieldauerstrafe anschließend freigesprochen wurden, weil sich im Nachhinein herausstellte, dass sie gar nicht “Straftäter” waren…“

    Ich bin kein Jurist, sehe hier aber dennoch eine Differenzierung. Denn wenn du es umlegst auf diese Entscheidung, dann geht es bei diesem Beispiel nur um die anschließende Bestrafung des Spielers (Sperre, Geld).

    Die „Tatsache“, dass er in dem Spiel vorzeitig zum Duschen musste und nicht mehr einwirken konnte – schlimmstenfall schon ab der 2. Minute – wird dadurch nicht korrigiert.

    Das bedeutet für mich, der Verlauf des Spiels wird nicht korrigiert. Sehrwohl aber die Anschlussentscheidung.

    In unserem Fall: Ergebnis zählt, Folgen hat es für den Schiedsrichter

  2. Ich finde, die DEL hat eindeutig alles richtig gemacht! Mit der heutigen Entscheidung hat man sich an die erste Stelle bei den Anlaufstellen für weltweite Wettbetrügereien gesetzt und damit dem Deutschen Eishockey endlich die Aufmerksamkeit verliehen, die es schon so lange verdient gehabt hätte. Und mal ehrlich, wenn ein Schiri da mehr Geld verdienen kann als in einer ganzen Saison, wird es sicher vorkommen, dass man das eine oder andere Tor mal übersieht ….! Macht ja nicht, eine Suspendierung geht auch vorbei.

    1. Wenn ich ehrlich bin, kann ich das Argument „zukünftig sind Wetten und Betrügen Tür und Tor geöffnet“ nicht nachvollziehen. Es ist in meinen Augen sogar völliger Quatsch und hoffentlich nur deinem Ärger geschuldet.

      Sobald ein Schiedsrichter einen (spielentscheidenden) Fehler macht, zieht das Sanktionen nach sich.

      Und das im Eishockey ein Tor in einer Sekunde fallen kann, ist beim ERC aus schmerzhafter Erfahrung bekannt. Also wo soll da eine geplante Manipulation möglich sein? Das muss mehr passieren, als „nur“ eine Regel falsch anzuwenden.

      Beeinflusst der Schiedsrichter das Spiel / den Ausgang > Sanktionen bzw. macht er das nur einmal.

      Gut, Ausnahme ist jeweils eine SD gegen die beiden Goalies und ein Feldspieler will sich nicht reinstellen ins Tor > Folge Spielabbruch. Sowas ähnliches gabs ja schon mal 😉

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